Die Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU

Die Blaue Karte EU für Deutschland ähnelt der befristeten Aufenthaltserlaubnis, steht aber nur einer begrenzten Anzahl von Personen zur Verfügung, wie z.B. hochqualifizierten Ausländischen aus Nicht-EU-Ländern. Ein Hochschulabschluss, wie ein Bachelor- oder Master-Abschluss, qualifiziert Sie als hochqualifiziert im Rahmen der Blauen Karte EU. Um sich für diese Karte zu qualifizieren, müssen Bewerber mindestens 56.800 € pro Jahr oder 44.304 € verdienen, wenn sie in einem Mangelberuf wie Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik, Technik oder Medizin arbeiten würden.

Diese wird durch ein Foto der Blauen Karte EU ersetzt

Die Blaue Karte EU ist eine vierjährige befristete Aufenthaltskarte, die grundsätzlich zur Verfügung gestellt wird. Die Blaue Karte EU wird für die Dauer des Arbeitsvertrags zuzüglich drei Monaten ausgestellt, wenn der Arbeitsvertrag weniger als vier Jahre beträgt. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, kann es verlängert werden. Jeder Arbeitsplatzwechsel innerhalb der ersten zwei Beschäftigungsjahre bedarf einer Genehmigung der zuständigen Ausländerbehörde. Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung der Blauen Karte werden dann erneut überprüft.

Bedingungen

Um eine Blaue Karte EU zu erhalten, müssen Sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie haben Ihr Studium abgeschlossen: Wenn Sie Ihren Abschluss außerhalb Deutschlands erworben haben, muss dieser anerkannt oder mit einem deutschen Abschluss vergleichbar sein. Hier finden Sie Informationen zur Gleichwertigkeit und Anerkennung ausländischer Abschlüsse.
  • Sie haben ein verbindliches Stellenangebot oder einen Arbeitsvertrag.
  • Ihr Jahresbruttogehalt beträgt mindestens 56.800 €. Die Beschäftigung in den Berufsfeldern Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften, Ingenieurwissenschaften und Humanmedizin (ohne Zahnmedizin) unterliegt einem niedrigeren jährlichen Mindestbruttoeinkommen von 44.304 € (Stand 2021 – die Gehaltsschwellen werden für jedes Kalenderjahr neu angepasst).
  • Die Beschäftigung muss zur Qualifikation passen.

Berufe, die für eine Blaue Karte EU Inland in Frage kommen

  • Architekten und Innenarchitekten
  • Ingenieure
  • Spezialisten für Informations- und Kommunikationstechnologien
  • Mathematiker
  • Gesundheitsberufe
  • Wissenschaftler
  • Naturwissenschaftliche Ingenieure
  • Spezialisten für Stadt- und Verkehrsplanung

Die Berufe, die Sie für eine Deutsche Blaue Karte qualifizieren, sind diejenigen, die ein Hochschuldiplom benötigen. Eine Deutsche Blaue Karte steht Ihnen zur Verfügung, wenn Sie in Ihrem Fachgebiet hochqualifiziert sind.

Zuständige Behörden

Wenn Sie außerhalb der EU leben, benötigen Sie mit ziemlicher Sicherheit ein Arbeitsvisum, das von der deutschen Auslandsvertretung in Ihrem Heimatland ausgestellt wird. Mit diesem Visum können Sie nach Deutschland einreisen. Sie müssen dann die Blaue Karte EU bei den örtlichen Einwanderungsbehörden beantragen, bevor das Visum abläuft.

Es gibt einige Ausnahmen:

  • Staatsangehörige Australiens, Kanadas, Israels, Japans, der Republik Korea, Neuseelands, des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland sowie der Vereinigten Staaten von Amerika müssen für die Einreise nach Deutschland kein Visum beantragen; sie müssen die Blaue Karte EU jedoch innerhalb von drei Monaten bei der für ihren Aufenthalt zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Sie können arbeiten, sobald sie ihre Blaue Karte EU erhalten haben.
  • Personen, die seit mindestens 18 Monaten im Besitz einer Blauen Karte EU in einem anderen EU-Mitgliedstaat sind, müssen für die Einreise nach Deutschland kein Visum beantragen. Sie müssen in Deutschland innerhalb eines Monats nach der Einreise eine Blaue Karte EU bei der für ihr Wohngebiet zuständigen Ausländerbehörde beantragen. Sobald die Blaue Karte EU ausgestellt wurde, sind sie arbeitsfähig.
  • Personen, die sich bereits in Deutschland aufhalten und inhaber einer anderen Art von Aufenthaltserlaubnis sind, können bei der für ihren Standort zuständigen Ausländerbehörde eine Blaue Karte EU beantragen.

Vorteile der Blauen Karte EU

  • Lockerung der Bedingungen für die Familienzusammenführung : Ihre Familienmitglieder unterliegen weniger Einschränkungen, wenn es um die Familienzusammenführung geht. Ehepartner haben Anspruch auf einen Aufenthaltstitel, ohne bestimmte Kriterien wie Deutschkenntnisse erfüllen zu müssen, und erhalten eine sofortige und uneingeschränkte Arbeitserlaubnis.
  • Inhaber einer Blauen Karte EU erhalten nach 33 Monaten in Deutschland eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis , wenn sie in dieser Zeit in hochqualifizierten Berufen gearbeitet und in eine Pensionskasse eingezahlt haben und sich auf Basisniveau auf Deutsch verständigen können. Für diejenigen, die die deutsche Sprache gut beherrschen, verkürzt sich die Qualifikationsdauer auf 21 Monate (Niveau B1).

Für eine Blaue Karte erforderliche Dokumente

  • Ihr gültiger Reisepass.
  • Aktuelles biometrisches Bild von 35 mm x 45 mm.
  • Ihr Arbeitsvertrag.
  • Antragsformular für eine Aufenthaltserlaubnis.
  • Erklärung zum Arbeitsverhältnis. Dies ist erforderlich, wenn Sie eine weitere Genehmigung durch die Bundesagentur für Arbeit benötigen.
  • Ihre Wohnsitzanmeldung in Deutschland. Bei der Einreise nach Deutschland müssen Sie Ihre Adresse innerhalb der ersten zwei Wochen registrieren. Reichen Sie die Immatrikulationsbescheinigung als Nachweis dafür ein, dass Sie überwiegend in Deutschland wohnen.
  • Ihr Universitäts- oder Hochschulabschluss.
    • Bei Bedarf: Anerkennung Ihres Abschlusses durch die Zentralstelle für ausländische Bildung (ZAB).
  • Nachweis der Krankenversicherung.
    • Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, reichen Sie Ihre elektronische Gesundheitskarte zusammen mit einer Krankenversicherungsbestätigung ein.
    • Wenn Sie privat versichert sind, reichen Sie die Bescheinigung der Versicherungsgesellschaft zusammen mit dem Nachweis ein, dass Sie Ihre Beiträge bezahlt haben.
  • Berufsausübungserlaubnis. Für Berufe, die eine Berufszulassung erfordern, wie z.B. Medizin oder Recht.

Informationen von

BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge

Blaue Karte EU Deutschland – Deutschland Visum

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