Visabestimmungen und Antragsverfahren

Benötige ich ein Visum, um Deutschland zu besuchen?

🗺️ Touristen- & Besuchervisum

Bürger aus 63 Ländern können derzeit ohne Visum für Tourismus, Besuch und Geschäftstätigkeit für Zeiträume von weniger als 90 Tagen während eines Zeitraums von 180 Tagen nach Deutschland einreisen.

Die folgenden Länder sind im Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) enthalten:

ETIAS-Länder
Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Georgien, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong, Israel, Japan, Kiribati, Macao, Malaysia, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Nicaragua, Palau, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent, Samoa, San Marino, Serbien, Seychellen, Singapur, Salomonen, Südkorea, Taiwan, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Uruguay, Vanuat, Vatikanstadt, Venezuela
Das Programm für visumfreies Reisen umfasst 63 Länder.

Wenn Sie kein Bürger eines der 63 Länder sind, mit denen die Europäische Union ein visumfreies System geschaffen hat, müssen Sie vor der Einreise nach Deutschland ein Schengen-Visum beantragen.

Wenn Sie hingegen einen Reisepass aus einem dieser Länder besitzen und sich während eines Zeitraums von 6 Monaten aus anderen als touristischen oder geschäftlichen Gründen länger als 90 Tage in Deutschland aufhalten müssen, müssen Sie ein Visum beantragen.

Wussten Sie, dass unser AZAPA-Visa-Service-Team Sie bei den Visumantragsverfahren unterstützen kann? Für weitere Informationen lesen Sie bitte über unsere Beratung für Visa:

Benötige ich ein Visum, um in Deutschland zu studieren oder zu arbeiten?

💼 Studenten- und Arbeitsvisum

Um in Deutschland zu studieren oder zu arbeiten, benötigen Sie entweder eine Arbeits- / Aufenthaltserlaubnis oder ein Studenten- / Arbeitsvisum. Ob diese Dokumente erforderlich sind oder nicht, hängt davon ab, woher Sie kommen und wie lange Sie in Deutschland bleiben möchten.

Wir haben wichtige Daten zusammengestellt und in einer leicht verständlichen Tabelle für Sie organisiert.

In welchem Land besitzen Sie die Staatsbürgerschaft? Studenten- oder Arbeitsvisum? Arbeitserlaubnis oder Aufenthaltserlaubnis?
EU/EWR, Schweiz, Liechtenstein, Norwegen und Island Nein, Sie benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Sie brauchen auch kein Jobangebot vor der Einreise nach Deutschland. Nein, Sie müssen ihren Wohnsitz nur nach Ihrer Ankunft in Deutschland mit einem Reisepass oder einem gültigen Personalausweis anmelden.
Australien, Israel, Japan, Kanada, Südkorea, Neuseeland, Großbritannien und die USA Nein, Sie benötigen kein Visum für die Einreise nach Deutschland. Sie brauchen auch kein Jobangebot vor der Einreise nach Deutschland. Ja, wenn Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
Andorra, Brasilien, El Salvador, Honduras, Monaco und San MarinoStudieren? Nein, Sie benötigen kein Studentenvisum für die Einreise nach Deutschland, wenn Sie nicht beabsichtigen, anschließend in Deutschland zu arbeiten.
An die Arbeit? Ja, Sie müssen ein Arbeitsvisum beantragen, um mit der Arbeit beginnen zu können.
Ja, wenn Sie beabsichtigen, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben, müssen Sie bei Ihrer Ankunft in Deutschland eine Aufenthaltserlaubnis bei der Ausländerbehörde beantragen.
Wenn Sie kein Staatsbürger eines der oben aufgeführten Länder sind Ja, Sie müssen ein Studenten- oder Arbeitsvisum beantragen, um nach Deutschland einzureisen und ein Studium oder eine Arbeit aufzunehmen. Ja, bei der Landung in Deutschland müssen Sie zusätzlich ein Studien- oder Arbeitsvisum beantragen.

Es wird dringend empfohlen, dass Sie sich vor ihrer Reise nach Deutschland an ein deutsches Generalkonsulat oder eine deutsche Botschaft in Ihrem Land wenden, um weitere Informationen zu erhalten. Wenn Sie nicht genug Zeit haben oder es nicht zu einer deutschen Auslandsvertretung schaffen, können Sie auch unsere Visa-Beratung lesen.

Antragsverfahren für ein Kurzzeitvisum

Schritt 1: Bereiten Sie Ihren Visumantrag vor.

Füllen Sie vor der Bewerbung das Antragsformular aus und unterschreiben Sie es sowie alle relevanten Dokumente. Bitte stellen Sie sicher, dass Sie das Formular vollständig ausfüllen, dann drucken, unterschreiben und bringen Sie es zu Ihrem Visumtermin mit. Formulare, die von Hand geschrieben werden, werden nicht akzeptiert.

Schritt 2: Vereinbaren Sie einen Termin

Bevor Sie zum Bewerbungszentrum gehen können, um Ihre Unterlagen für ein deutsches Visum einzureichen, müssen Sie einen Termin vereinbaren. Alle Visumanträge werden nur akzeptiert, wenn Sie im Voraus einen Termin vereinbart haben.

Schritt 3: Wechseln zum Application Center

Ihr Terminschreiben wird validiert und Sie erhalten ein Token, sobald Sie im Application Center ankommen. Bitte kommen Sie pünktlich an; Wenn Sie mehr als 10 Minuten zu spät kommen, kann die Botschaft Ihren Visumantrag möglicherweise nicht bearbeiten.

Schritt 4: Einreichung des Visumantrags

Es dauert ungefähr 10 Minuten, um das Einreichungsverfahren abzuschließen. Ihre Dokumente sowie Ihr Visumantragsformular werden geprüft und validiert. Bitte überprüfen Sie, ob:

  • Alle Ihre Dokumente befinden sich in der richtigen Reihenfolge, wie auf der Checkliste angegeben.
  • Ihr Antragsformular ist vollständig und unterschrieben

Wenn Sie die Papiere nicht in der richtigen Reihenfolge organisiert haben oder nicht alle erforderlichen Fotokopien von Dokumenten eingereicht haben, werden Sie aufgefordert, ein anderes Token zu sammeln.

Wenn Ihr Antrag vollständig ist, bewahrt das Bewerbungszentrum vorübergehend Ihren Reisepass, Ihr Antragsformular und Ihre Dokumente auf. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren Reisepass während des Antragsverfahrens nicht mitnehmen können.

Schritt 5: Eingabe von Bewerbungsinformationen

Nachdem Ihr Antrag geprüft wurde, werden alle Informationen auf dem Antragsformular in das Online-System des deutschen Konsulats aufgenommen und Sie erhalten eine gedruckte Kopie Ihres Antrags. Dieser Vorgang dauert im Durchschnitt etwa 10 bis 15 Minuten. Bitte überprüfen Sie, ob alle Informationen auf dem gedruckten Formular korrekt sind, bevor Sie es unterschreiben.

Bitte beachten Sie, dass beide Elternteile Papierkram für Minderjährige (unter 18 Jahren) unterschreiben müssen.

Sie erhalten nach der Bezahlung des Visums eine Quittung, die Sie aufbewahren müssen, um Ihren bearbeiteten Antrag zu erhalten.

Schritt 6: Erfassung biometrischer Daten

Biometrie wird nach Abschluss der Anwendung mit einem schnellen Prozess erfasst, der einen 10-stelligen Fingerabdruckscan mit einem digitalen Fingerscanner erfasst. Dies dauert im Durchschnitt etwa 7-8 Minuten pro Kandidat.

Sie haben das Visumantragsverfahren erfolgreich abgeschlossen. Dieser Antrag wird am nächsten Werktag zur Bearbeitung an das Konsulat geschickt. Bewahren Sie den Zahlungsbeleg auf, da Sie ihn benötigen, um Ihren Reisepass abzuholen.

💡 Wichtige Informationen

Bitte beachten Sie, dass diese sechs Schritte nur für das Ankunftsvisum gelten. Sie erhalten ein 90-tägiges Visum, nachdem Sie das Antragsverfahren im Bewerbungszentrum in Ihrem Heimatland abgeschlossen haben.

✔️ Wenn Sie ein Touristen- oder Besuchervisum (bis zu 90 Tage) beantragen, wird der Vorgang hier durchgeführt.

✔️ Wenn Sie ein Kurzzeit-Sprachkursvisum (bis zu 90 Tage) beantragen, wird der Prozess hier durchgeführt.

➡️ Wenn Sie ein Langzeit-Studien- oder Arbeitsvisum beantragen, müssen Sie nach Ihrer Ankunft in Deutschland auch ein Studien– oder Arbeitsvisum bei der Ausländerbehörde beantragen.

Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in Deutschland arbeiten oder studieren können, während Sie eine andere Form des Schengen-Visums besitzen, z. B. ein Touristenvisum.Wenn Sie zur Beschäftigung oder zum Studium nach Deutschland einreisen möchten, können Sie den Tourismus nicht als Grund dafür verwenden. Sie müssen ein Studentenvisum, ein Arbeitsvisum (nationales Visum) oder andere Arten von Visa beantragen, abhängig von Ihrem Einreisezweck.

Erfahren Sie mehr über Aufenthaltsgenehmigungen basierend auf Ihrem Zweck, Deutschland zu besuchen

Arbeitsvisum

Erfahren Sie mehr über Arbeitsvisum, Arbeitserlaubnis und Aufenthaltserlaubnis

Dies wird durch ein Foto des Arbeitsvisums ersetzt

Studentenvisum

Erfahren Sie mehr über Studentenvisum und Aufenthaltserlaubnis

Dies wird durch ein Foto des Studentenvisums ersetzt

Sprachkurs Visum

Erfahren Sie mehr über Sprachkursvisum und Aufenthaltserlaubnis

Dies wird durch ein Foto des Sprachkursvisums ersetzt

💡 Wussten Sie, dass unser AZAPA-Visa-Service-Team Sie bei der Beantragung von Visa unterstützen kann?

Unsere staatlich lizenzierten Berater des Schengen und des National Visa Service sind Experten für deutsche Visabestimmungen und auf dem neuesten Stand der Kriterien. Wir werden Ihnen die größtmögliche Unterstützung bieten, und wenn Sie es wünschen, werden wir den gesamten Visumantragsprozess für Sie verwalten. Möchten Sie einen Beratungstermin vereinbaren? Jetzt ist es an der Zeit, eine Visa-Beratung mit uns zu vereinbaren.

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