Schengen-Visum

Ein Schengen-Visum ist ein Kurzzeitvisum, das es seinem Inhaber ermöglicht, sich im gesamten Schengen-Raum frei zu bewegen. Zwischen den 26 Ländern des Schengen-Raums (“Schengen-Staaten”) gibt es keine Grenzbeschränkungen. Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Italien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden und die Schweiz gehören zu diesen Ländern.

Ein Schengen-Visum ist ein von einem Schengen-Staat ausgestelltes Dokument, mit dem Sie:

  • Beabsichtigter Aufenthalt im Hoheitsgebiet der Schengen-Staaten von höchstens 90 Tagen in einem Zeitraum von 180 Tagen (“Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt”)
  • Eine Durchreise durch die internationalen Transitzonen von Flughäfen der Schengen-Staaten (“Flughafentransitvisum”)

Der Schengen-Raum und die Schengen-Staaten sind auf einer Karte dargestellt.

Foto aus dem Schengen-Visum (europa.eu)

Wozu dient ein Schengen-Visum?

Typischerweise gilt ein Schengen-Visum für einen Kurzaufenthalt in Deutschland und dem Schengen-Raum (bis zu 90 Tage):

  • Visum für den Flughafentransit
  • Touristen-/Besuchervisum
  • Geschäftsvisum
  • Messe& Ausstellungsvisum
  • Ausbildungs-/Praktikumsvisum
  • Deutschkursvisum (bis zu 3 Monate)
  • Visum für die Anerkennung von Berufsqualifikationen
  • Visum für Kultur-, Filmcrew-, Sport- und religiöse Veranstaltungen

Bürger aus 63 Ländern können derzeit ohne Schengen-Visum für Zeiträume von weniger als 90 Tagen während eines Zeitraums von 180 Tagen nach Deutschland einreisen.

Die folgenden Länder sind im Programm für visumfreies Reisen (Visa Waiver Program) enthalten:

ETIAS-Länder
Albanien, Andorra, Antigua und Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Bosnien und Herzegowina, Brasilien, Brunei, Kanada, Chile, Kolumbien, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Georgien, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong, Israel, Japan, Kiribati, Macao, Malaysia, Marshallinseln, Mauritius, Mexiko, Mikronesien, Moldawien, Monaco, Montenegro, Neuseeland, Nordmazedonien, Nicaragua, Palau, Panama, Paraguay, Peru, St. Kitts und Nevis, St. Lucia, St. Vincent, Samoa, San Marino, Serbien, Seychellen, Singapur, Salomonen, Südkorea, Taiwan, Timor-Leste, Tonga, Trinidad und Tobago, Tuvalu, Ukraine, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigtes Königreich, Vereinigte Staaten von Amerika, Uruguay, Vanuat, Vatikanstadt, Venezuela
Das Programm für visumfreies Reisen umfasst 63 Länder.

Wenn Sie nicht Bürger eines der 63 Länder sind, mit denen die Europäische Union ein visafreies System geschaffen hat, müssen Sie vor der Einreise nach Deutschland ein Visum beantragen.

Informieren Sie sich über die Visabestimmungen und den Antragsprozess

Welche Art von Visum müssen Sie beantragen? Benötigen Sie eine Arbeitserlaubnis oder ein Studenten-/Arbeitsvisum? Alle Antworten auf diese Fragen sind zusammengestellt.

Erfahren Sie mehr über die anderen Arten von Visa

Arbeitsvisum

Erfahren Sie mehr über das deutsche Arbeitsvisum, wenn Sie dauerhaft in Deutschland leben, arbeiten und sich später niederlassen möchten.

Dies wird durch ein kleines Foto des Arbeitsvisums ersetzt

Studentenvisum

Ein Studentenvisum ist erforderlich, wenn Sie an einer deutschen Hochschule studieren oder eine Ausbildung in Deutschland absolvieren möchten.

Dies wird durch ein kleines Foto des Studentenvisums ersetzt

Sprachkurs Visum

Sie sollten dieses Visum beantragen, wenn Sie in Deutschland Deutsch lernen möchten, sei es zur Vorbereitung auf die Arbeit, das Studium oder einfach nur für die Kultur.

Dies wird durch ein kleines Foto des Sprachkursvisums ersetzt

Wichtige Informationen für Sie

  • Nicht-EU-Bürger , die in Deutschland arbeiten oder studieren möchten, müssen vor der Einreise zunächst ein Schengen-Visum erhalten, das Ihrem Einreisezweck entspricht. Um ein Schengen-Arbeitsvisum oder ein Studienvisum zu beantragen, wenden Sie sich an die deutsche Botschaft oder das deutsche Konsulat in Ihrem eigenen Land. Wenn Sie planen, länger als 90 Tage in Deutschland zu bleiben, um dort zu arbeiten oder zu studieren, oder wenn Sie planen, dauerhaft nach Deutschland auszuwandern, müssen Sie nach der Einreise ein Aufenthaltsvisum beantragen. Sie sollten sich sofort an Ihr lokales Außenministerium wenden, um Ihr Schengen-Visum in ein Visum für den längerfristigen Aufenthalt umwandeln zu lassen.
  • Bitte beachten Sie, dass Sie nicht in Deutschland arbeiten oder studieren können, während Sie eine andere Form des Schengen-Visums besitzen, z. B. ein Touristenvisum. Wenn Sie also zum Arbeiten oder Studieren nach Deutschland kommen möchten, können Sie den Tourismus nicht als Besuchszweck beanspruchen. Abhängig von Ihrem Einreisezweck müssen Sie ein Studentenvisum, ein Arbeitsvisum (nationales Visum) oder andere Arten von Visa beantragen.
  • Bürger der Vereinigten Staaten von Amerika können eine Aufenthaltserlaubnis beantragen, nachdem sie ohne Schengen-Visum nach Deutschland eingereist sind.

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